Wie lasse ich meinen Ausweis beglaubigen?
Das Anti-Geldwäscherei-Gesetz der Schweiz verlangt von schweizer Firmen, dass sie für Konten, die per Postkorrespondenz eröffnet werden, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises einfordern.
Sie müssen also eine Kopie Ihres Ausweises von einer der nachfolgend genannten Stellen beglaubigen lassen:
- Gemeindeverwaltung
- Polizei
- am Bankschalter
- bei einer Poststelle
- ...
Vergessen Sie nicht:
- Ihr Ausweis muss gültig sein
- die beglaubigte Kopie muss das Datum, einen Stempel und eine Unterschrift tragen
Falls Sie zufällig in Genf oder in Paris weilen sollten, können Sie Ihren Ausweis auch gleich in unserem Büro beglaubigen lassen.
OHNE DAZUGEHÖRIGE BEGLAUBIGTE KOPIE EINES AUSWEISES WIRD KEIN KONTO ERÖFFNET!
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